Allgemeine Verkaufs- und Lieferbedingungen

der Firma Fleischer Hydraulik - Maschinenbau GmbH

 

1. Allgemeines

Für unsere Verkäufe gelten, soweit nicht im Einzelfall besondere schriftliche Vereinbarungen getroffen werden, unsere nachstehenden Bedingungen. Mit Auftragserteilung erkennt der Käufer diese als für sich verbindlich an. Abweichende Einkaufsbedingungen unserer Auftraggeber sind für uns unverbindlich, es sei denn, dass sie von uns ausdrücklich schriftlich anerkannt werden.

Die in unseren Angeboten angegebenen Preise, Mengen, Lieferfristen und Liefermöglichkeiten sind freibleibend.

 

2. Auftragsannahme

Alle schriftlich, mündlich, fernmündlich erteilten Aufträge sowie zusätzliche mündliche und fernmündliche Vereinbarungen und Zusagen werden erst durch unsere schriftliche Bestätigung für uns verbindlich. Rechnungserteilung bei Sofortlieferung ersetzt die Auftragsbestätigung.

 

3. Lieferung

Die Lieferung erfolgt auf Gefahr des Käufers „ab Werk“. Verpackungen werden zum Selbstkostenpreis verrechnet. Leere Verpackungen können nicht zurück genommen werden.

Sehen die entsprechenden Werkstoffnormen eine Abnahme vor oder ist eine Abnahme vereinbart, so erfolgen diese bei uns sofort nach Meldung oder Versandbereitschaft. Die Abnahmekosten trägt der Käufer.

Eine Versicherung der Ware gegen Transportschäden und Transportverluste erfolgt nur auf schriftliche Anweisung des Käufers auf dessen Kosten.

 

4. Lieferfristen

Alle Angaben über Fristen für Lieferung sind nur annähernd maßgeblich und verbindlich. Wird eine Lieferfrist ausnahmsweise als verbindlich bezeichnet, so rechnet sie vom Tage der Auftragsbestätigung bis zum Tage des Versandes oder der Mitteilung der Versandbereitschaft. Ausdrücklich als verbindlich bezeichnete Lieferfristen werden nach bestem Ermessen jedoch ohne Gewähr und insbesondere unter Vorbehalt der Selbstbelieferung festgesetzt. Ihre Einhaltung setzt einen ungestörten Fertigungsablauf voraus. Schadenersatzansprüche irgendwelcher Art wegen Überschreitung der Lieferzeit sind ausgeschlossen. Höhere Gewalt sowie Streiks, Ausstände jeder Art oder sonstige von uns nicht zu vertretende Umstände, die auf die Herstellung oder Versand der Ware an uns bzw. von uns an den Käufer einwirken und eine fristgemäße Lieferung verhindern, berechtigen uns, nach unserer Wahl die Lieferung um die Dauer der Behinderung und den Umfang  ihrer Auswirkung hinauszuschieben oder jederzeit von dem Vertrage – ganz oder teilweise – zurückzutreten. Verspätete Lieferungen aus den genannten Gründen berechtigen den Käufer nicht, vom Vertrag zurückzutreten oder Verzugsfolgen oder Schadenersatzansprüche irgendwelcher Art geltend zu machen.

 

5. Zahlungsbedingungen

Unsere Rechnungen sind innerhalb von 30 Tagen nach Rechnungsdatum ohne jeden Abzug zahlbar. Bei Zahlung innerhalb von 10 Tagen nach Rechnungsdatum wird ein Skonto von 2% gewährt.

Vor Bezahlung fälliger Rechnungsbeträge (einschließlich Verzugszinsen und Kosten) aus irgendeinem laufenden Auftrag sind wir zu keiner weiteren Leistung verpflichtet. Bei Zahlungsverzug können wir nach Ankündigung für sämtliche noch ausstehende Lieferungen Barzahlung vor Absendung der Ware verlangen. Wechsel, sonstige Kundenpapiere sowie Forderungsabtretungen werden von uns nicht in Zahlung genommen. Sollten von uns im Einzelfall aufgrund besonderer schriftlicher Vereinbarung Wechsel angenommen werden, so erfolgt die Annahme nur erfüllungshalber. Schecks werden nur unter Vorbehalt der Deckung in Zahlung genommen. Diskont und Wechselspesen gehen zu Lasten des Käufers. Wechselspesen sind sofort fällig.

Bei Zahlungsverzug sind wir berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 3% über dem jeweiligen Wechseldiskontsatz der Deutschen Bundesbank zu berechnen. Die Zurückhaltung von fälligen Zahlungen sowie Aufrechnung und Abtretung von Ansprüchen sind nicht statthaft.

Lohnarbeiten sind sofort und ohne Abzug zu bezahlen.

 

6. Eigentumsvorbehalt

Wir behalten uns das Eigentum am Liefergegenstand bis zum Eingang aller Zahlungen aus dem Liefervertrag vor. Der Auftraggeber darf den Liefergegenstand vor restloser Bezahlung weder verpfänden noch zur Sicherung übereignen. Bei Pfändung sowie Beschlagnahmen oder sonstigen Verpfändungen durch Dritte hat er uns unverzüglich zu benachrichtigen.

Für den Fall der Weiterveräußerung des Liefergegenstandes tritt uns der Auftraggeber die ihm aufgrund der Veräußerung zustehenden Forderungen auf Kaufpreis gegen seine Abnehmer oder Dritte mit sämtlichen Nebenrechten bereits jetzt ab, ohne dass es eines besonderen weiteren Übertragungsaktes bedarf.

 

7. Gewährleistung

Ist der Liefergegenstand mangelhaft, fehlen ihm zugesicherte Eigenschaften oder wird er innerhalb der Gewährleistungsfrist durch Fabrikations- oder Materialmängel schadhaft, haben wir unter Ausschluss aller weiteren Ansprüche des Käufers nach unserer Wahl nachzubessern oder Ersatz zu liefern.

Dieser Haftungsausschluss gilt auch für unsere Beratung in Wort und Schrift. Der Käufer ist nicht davon befreit, selbst die Eignung für die beabsichtigten Verwendungszwecke zu prüfen.

Die Gewährleistungsfrist beträgt 6 Monate und beginnt mit der Auslieferung des Gegenstandes an den Käufer.

Mängel müssen uns unverzüglich, spätestens innerhalb von 3 Monaten nach Lieferung der Ware schriftlich angezeigt werden. Versäumt der Käufer die rechtzeitige Anzeige, so entfällt jede Gewährleistungspflicht.

 

8. Erfüllungsort und Gerichtsstand

Erfüllungsort ist Kleinostheim, Gerichtsstand Aschaffenburg. Wir sind jedoch auch berechtigt, das für den Sitz des Käufers zuständige Gericht anzurufen.

 

Fleischer GmbH